Einreichunterlagen UVP/UVE & EB

Einreichunterlagen UVP/UVE & EB

by Benedikt Tappauf
Gemäß § 1 Abs. 1 UVP-G 2000 ist es Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), auf fachlicher Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten.

Erschütterungen und Sekundärschall

Für den Fachbereich Erschütterungen und Sekundärschall werden in der Regel die Schutzgüter „Sach- und Kulturgüter“ (§1, Abs. 1, Z.1, lit. d) und „Mensch – Lebensraum“ (§1, Abs. 1, Z.1, lit. a) behandelt. Die erschütterungstechnische Bearbeitung befasst sich mit zwei Fragestellungen:

  • Beurteilung der Einwirkungen bezüglich fühlbarer Erschütterungsimmissionen als auch hörbaren sekundären Luftschalls, die das Wohlbefinden der Anrainer betreffen.
  • Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen bezüglich dem Schutz der Gebäude vor Schäden.

Bau und Betriebsphase

Für die betrachteten Einwirkungen von Erschütterungen und sekundärem Luftschall auf die Schutzgüter ist sowohl die Bauphase als auch die Betriebsphase bedeutend. Während in der Betriebsphase Erschütterungsimmissionen zufolge der einzelnen Anlagen selbst zu betrachten sind, müssen in der Bauphase Erschütterungen zufolge der Bautätigkeiten selbst, sowie jene die aus dem Baustellenverkehr resultieren, behandelt werden.

Abgrenzung des Untersuchungsraums

Am Beginn der Arbeiten steht meist die Erstellung eines UVE-Konzeptes. In dieser Phase ist – zur Minimierung des Genehmigungsrisikos – die Abgrenzung des Untersuchungsraums und der Methodik von entscheidender Bedeutung. In der Planungsphase selbst müssen die Immissionen prognostiziert werden. Die Modellrechnung beruht in der Regel auf baudynamischen Erhebungen, Beurteilung der Geologie (Ausbreitung der Erschütterungen im Untergrund), Messungen des Ist-Zustandes, numerischen Modellen und Erfahrungswerten.

Minderungsmaßnahmen

Gegebenenfalls müssen Minderungsmaßnahmen wie zum Beispiel die baudynamische Auslegung von Anlagen entwickelt und ein Monitoringkonzept (ggf. mit strikter Steuerung der Baumaßnahme) erarbeitet und im UVE-Bericht hinreichend genau beschrieben werden. Diese Maßnahmen müssen einerseits geeignet sein, die Wirkungsintensität so weit zu reduzieren, dass die Restbelastung als gering beurteilt werden kann, andererseits müssen sie ‑ im Interesse des Konsenswerber ‑ bereits in der Einreichphase hinsichtlich Realisierbarkeit und Kosten in den weiteren Projektphasen bewertet werden.

Die Erstellung des Fachbeitrags erfolgt stets in enger Abstimmung mit dem ganzen Projektteam und dem Konsenswerber – insbesondere dem Fachbeitrag Raumordnung, Sach- und Kulturgüter – sowie der Behörde (UVP-Gutachter).

Unsere Leistungen im Überblick

Wir begleiten Sie durch alle Phasen Ihres Projektes:

  • Erstellen eines UVE Konzeptes und Abstimmung des Konzeptes mit der Behörde
  • Feststellung des Ist-Zustandes
    • Messungen im Bestand
  • Prognose von Erschütterungen
    • numerische Berechnungen
    • InSitu-Messungen (ggf. mit künstlicher Anregung)
  • Erarbeiten von Minderungsmaßnahmen
  • Erstellen der erforderlichen Einreichunterlagen / UVE-Fachbeitrag Erschütterungen und Sekundärschall
  • Teilnahme / Vertretung des Fachbeitrags bei der Verhandlung
  • Umsetzung der Maßnahmen und Kontrollmessung in Bau- und Betriebsphase

tappauf.consultants kann auf langjährige Erfahrung im Umgang mit Anrainern und Bürgerinitiativen verweisen. Im persönlichen Gespräch konnten schon einigen „schwierigen Anrainern“ die entwickelten Minderungsmaßnahmen erklärt und Ängste genommen werden. Unser Motto: „Erklären, nicht drüberfahren“

tappauf.consultants ist Ihr renommierter Partner. Die Entwicklung geeigneter Maßnahmen führt zur Reduktion von Genehmigungsrisiko und unnötigen Auflagen seitens Behörde.

Bereits im UVE Konzept wird der Untersuchungsraum klar abgegrenzt. In der UVE werden die Auswirkungen aus Bau und Betriebsphase dargestellt und Minderungsmaßnahmen entwickelt.

Zu unseren Referenzen zählen mehrere Eisenbahnstrecken wie zum Beispiel der Semmering Basistunnel, Straßenbahnen, Wasser- Wind- und Gaskraftwerke, Straßenprojekte und viele mehr.

DI Benedikt Tappauf
Bereichsleitung Erschütterungsschutz

Definieren wir gemeinsam die Anforderungen für Ihr neues Projekt.

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